Hinweis nach dem Batteriegesetz

Hinweis nach dem Batteriegesetz

Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:

mu1
1.„Cd”  steht für Cadmium.
2.„Hg” steht für Quecksilber.
3.„Pb” steht für Blei.

Kommentieren ist momentan nicht möglich.